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1. ALLGEMEINES Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen des Bestellers sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
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2. LIEFERZEITEN : Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbetätigung.Voraussetzung ist, daß alle Unterlagen fehlerfrei zur Fertigung vorliegen und sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Falls nachherige Klärungen oder Datenänderungen nach Prüfung erforderlich sind, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schadensersatzansprüche aus verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferfristen sind unverbindlich. Sie stellen nur einen ungefähren Lieferzeitraum dar. Nach Eingang aller fehlerfreien Fertigungskomponenten beträgt die Produktionszeit circa 8-10 Werktage. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Als höhere Gewalt gelten auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen sowie urheberrechtlich bedingte Lieferverbote – gleichgültig, ob die Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Bei Pressaufträgen sind technisch bedingte Mehr- oder Mindermengen nicht zu vermeiden: es sind daher Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 6% abzunehmen und werden in Endrechnung auf die gelieferte menge berechnet oder gutgeschrieben.
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3. VERSAND : Die Lieferung erfolgt ab Werk per sicherer Spedition auf Palette im Overnight Versand innerhalb Deutschlands. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller nichts Besonderes anordnet. Wir haften nicht für billigsten Versand. Soweit der Besteller eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.
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4. GEFAHR : Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporter, auf den Besteller über. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware beruht. Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.
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5. PREISE & BEZAHLUNG : Alle Preise inklusive 19% ges. Mw.St. zuzüglich Versandkosten. Der gesamte Rechnungsbetrag ist nach Auftragsbestätigung vor Produktionsbeginn fällig. Unabhängig von den in Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannten Preise, sind wir berechtigt eine Angleichung vorzunehmen, wenn bis zum Tage der Lieferung Preisänderungen irgendwelcher Art eintreten. Nach Auslieferung wird die Endabrechnung aufgrund tatsächlich gelieferter Stückzahl erstellt.
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6. EIGENTUMSVORBEHALT : Bis zur restlosen Tilgung sämtlicher Forderungen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller für uns ergeben - auch künftiger und bedingter Forderungen und solcher Forderungen, die wir in ein Kontokorrent einstellen oder die sich aus einer Regulierung im Scheck Wechselverfahren ergeben mögen - bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, dass wir unsere Abtretung offengelegt haben. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Auf unser Verlangen hat der Besteller, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und in jeder Weise bei der Intervention auf seine Kosten zu unterstützen. Wenn der Besteller uns gehörige Ware weiter verkauft, so hat er unseren Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrechtzuerhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
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7. GEWÄHRLEISTUNG : Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel oder Falschlieferungen können innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer beanstandet werden. Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler beruhen. Bei Eigenherstellung der Tonträger durch uns schließt die Fabrikationsfreigabe oder der Verzicht auf die Freigabe, der Berufung auf andere als technische Produktionsmängel aus. Bei Sachmängel leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir Kosten und Gefahr für den Versand. Vorbehaltlich der Enthaftung des Urheberrechtsverwalters von uns gelieferter oder produzierten Tonträger zu unserem Gunsten, sind wir berechtigt, die an den Urheberrechtsverwalter abzuführenden Gebühren, Lizenzen, Kosten u. a. zu verlangen und zu berechnen. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen, insbesondere Schadensersatzansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für unmittelbare oder mittelbare Schäden- sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung , es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mindestmenge für jegliche Reklemation ist 6% der Liefermenge. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
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8. RÜCKSENDUNG & UMTAUSCH : Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten oder wenn wir dem Besteller versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware übersandt oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Für aufgrund von Rücksendungen oder Umtauschvereinbarungen zurückgesandte Ware erteilen wir Gutschrift. Für unberechtigt zurückgesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift.
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9. ZURÜCKBEHALTUNG & AUFRECHNUNG : Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
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10. WARENKENNZEICHNUNG URHEBER- & LEISTUNGSSCHUTZRECHTE : Jede Veränderungen unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen ( Hersteller- oder Handelsmarke ) des Bestellers oder eines Dritten geltend oder angesehen werden konnte ist unzulässig, sofern wir nicht vorher schriftlich zustimmen. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, sind wir davon freizustellen. Es wird darauf hingewisen, dass dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird. Bei Eigenstellung der Tonträger durch uns gewährleistet der Besteller, dass Tonträger, Inhalte desselben, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmackmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen uns erhoben werden, oder Verfahren gegen uns eingeleitet werden sind wir von diesen bzw. uns entstandenen Kosten freizustellen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Vervielfältigung der eingelieferten Vorlagen erforderlichen Rechte vorliegen bzw. so rechtzeitig eingeholt werden, dass eine Fertigung rechtmäßig erfolgen kann. Der Kunde ist verpflichtet dem Presswerk mitzuteilen, wo die Autorenrechte der Komponisten und Textdichter erworben wurden oder wenn dies noch nicht geschehen ist, wo sie erworben werden sollen oder falls gegeben, warum diese Rechte nicht erworben werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, den Titel des Produktes sowie des Labels mitzuteilen, unter dem der Tonträger erscheinen soll. Ferner hat er eine vollständige Aufstellung über alle auf dem Tonträger enthaltenen Musiktitel zu geben. Dabei sind für jeden Titel (Track) folgende Angaben zu machen: ISRC- / EAN-Codes (falls vorhanden), Namen der Künstler (Interpreten), vollständiger Titel. Ferner sind alle Belange in Bezug auf die Inhaberschaft der Leistungsschutzrechte offenzulegen (Lizenzgeber, Verbreitungsgebiet der Tonträger, Recht zur Herstellung in Deutschland, etc.)
Der Kunde stellt uns von jedweden Forderungen Dritter frei, die wegen der behaupteten oder tatsächlichen Verletzung aus vorgehendem Absatz gegenüber uns erhoben werden. Gleiches gilt hinsichtlich entwaiger Anwalts- oder Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden die direkt oder indirekt durch solche Inanspruchnahme von uns entsteht. Erfüllt der Kunde seine Pflicht gemäß dem Absatz (Tonträger-und Titelspezifische Daten) nicht oder nicht in der ihm gesetzten Frist, so sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die gemachten Angaben dürfen zur Überprüfung an Berechtigten-Organisationen ( z.B. GEMA, IFPI) weitergegeben werden.
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11. ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND : Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist München Erfüllungsort. Das für München zuständige Gericht ist ausschließlich zuständig, wenn der Besteller ein Kaufmann ist der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewönlichen Aufenthalt aus diesem Gebiet verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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12. BESONDERE BEDINGUNGEN : Hergestellte Presswerkzeuge bleiben Ihr Eigentum verbleiben aber aus rechtlichen Gründen im Werksarchiv. Presswerkzeuge und Drucksachen werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet und 1 Jahr nach der letzten Verwendung, ohne vorherige Mitteilung, vernichtet.
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